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Die Wahlverwandtschaften

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hören,  daß  ihr  Schicksal  im  Schwanken  ist  und  daß  sie erst wieder neue und vielleicht abermals unsichre Pfade des Lebens betreten soll. Eigentlich, meine Beste, versetzte der Graf, sind wir selbst schuld, wenn wir auf solche Weise überrascht   werden.   Wir   mögen   uns   die   irdischen   Dinge,   und   besonders   auch   die   ehelichen Verbindungen gern so recht dauerhaft vorstellen, und was den letzten Punkt betrifft, so verführen uns die Lustspiele, die wir immer wiederholen sehen, zu solchen Einbildungen, die mit dem Gange der  Welt  nicht  zusammentreffen.  In  der  Komödie  sehen  wir  eine  Heirat  als  das  letzte  Ziel  eines durch die Hindernisse mehrerer Akte verschobenen Wunsches, und im Augenblick, da es erreicht ist,  fällt  der  Vorhang,  und  die  momentane  Befriedigung  klingt  bei  uns  nach.  In  der  Welt  ist  es anders; da wird hinten immer fortgespielt, und wenn der Vorhang wieder aufgeht, mag man gern nichts weiter davon sehen noch hören. Es muß doch so schlimm nicht sein, sagte Charlotte lächelnd, da man sieht, daß auch Personen, die von diesem Theater abgetreten sind, wohl gern darauf wieder eine Rolle spielen mögen. Dagegen  ist  nichts  einzuwenden,  sagte  der  Graf.  Eine  neue  Rolle  mag  man  gern  wieder übernehmen, und wenn man die Welt kennt, so sieht man wohl, auch bei dem Ehestande ist es nur diese   entschiedene,   ewige   Dauer   zwischen   so   viel   Beweglichem   in   der   Welt,   die   etwas Ungeschicktes   an   sich   trägt.   Einer   von   meinen  Freunden,  dessen  gute  Laune  sich  meist  in Vorschlägen  zu  neuen  Gesetzen  hervortat,  behauptete:  eine  jede  Ehe  solle  nur  auf  fünf  Jahre geschlossen  werden.  Es  sei,  sagte  er,  dies  eine  schöne,  ungrade  heilige  Zahl  und  ein  solcher Zeitraum   eben   hinreichend,   um   sich   kennenzulernen,   einige   Kinder   heranzubringen,   sich   zu entzweien  und,  was  das  Schönste  sei,  sich  wieder  zu  versöhnen.  Gewöhnlich  rief  er  aus:  wie glücklich würde die erste Zeit verstreichen! Zwei, drei Jahre wenigstens gingen vergnüglich hin. Dann würde doch wohl dem einen Teil daran gelegen sein, das Verhältnis länger dauern zu sehen, die  Gefälligkeit  würde  wachsen,  je  mehr  man  sich  dem  Termin  der  Aufkündigung  näherte.  Der gleichgültige,  ja  selbst  der  unzufriedene  Teil  würde  durch  ein  solches  Betragen  begütigt  und eingenommen.  Man  vergäße,  wie  man  in  guter  Gesellschaft  die  Stunden  vergißt,  daß  die  Zeit verfließe,  und  fände  sich  aufs  angenehmste  überrascht,  wenn  man  nach  verlaufenem  Termin  erst bemerkte, daß er schon stillschweigend verlängert sei. So artig und lustig dies klang und so gut man, wie Charlotte wohl empfand, diesem Scherz eine tiefe  moralische  Deutung  geben  konnte,  so  waren  ihr  dergleichen  Äußerungen,  besonders  um Ottiliens willen, nicht angenehm. Sie wußte recht gut, daß nichts gefährlicher sei, als ein allzufreies Gespräch, das einen strafbaren oder halbstrafbaren Zustand als einen gewöhnlichen, gemeinen, ja löblichen behandelt; und dahin gehört doch gewiß alles, was die eheliche Verbindung antastet. Sie suchte daher nach ihrer gewandten Weise das Gespräch abzulenken; da sie es nicht vermochte, tat es  ihr  leid,  daß  Ottilie  alles  so  gut  eingerichtet  hatte,  um  nicht  aufstehen  zu  dürfen.  Das  ruhig aufmerksame Kind verstand sich mit dem Haushofmeister durch Blick und Wink, daß alles auf das trefflichste geriet, obgleich ein paar neue ungeschickte Bedienten in der Livree staken. Und so fuhr der Graf, Charlottens Ablenken nicht empfindend, über diesen Gegenstand sich zu äußern  fort.  Ihm,  der  sonst  nicht  gewohnt  war,  im  Gespräch  irgend  lästig  zu  sein,  lastete  diese Sache  zu  sehr  auf  dem  Herzen,  und  die  Schwierigkeiten,  sich  von  seiner  Gemahlin  getrennt  zu sehen, machten ihn bitter gegen alles, was eheliche Verbindung betraf, die er doch selbst mit der Baronesse so eifrig wünschte. Jener Freund, so fuhr er fort, tat noch einen andern Gesetzvorschlag. Eine Ehe sollte nur alsdann für unauflöslich gehalten werden, wenn entweder beide Teile, oder wenigstens der eine Teil, zum drittenmal    verheiratet    wäre.    Denn    was    eine    solche    Person    betreffe,    so    bekenne    sie unwidersprechlich, daß sie die Ehe für etwas Unentbehrliches halte. Nun sei auch schon bekannt geworden, wie sie  sich  in  ihren  frühern  Verbindungen  betragen,  ob  sie  Eigenheiten  habe,  die  oft  mehr  zur Trennung  Anlaß  geben  als  üble  Eigenschaften.  Man  habe  sich  also  wechselseitig  zu  erkundigen; man habe eben so gut auf Verheiratete wie auf Unverheiratete acht zu geben, weil man nicht wisse, wie die Fälle kommen können. 35
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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